Zuzahlungsfreie Medikamente

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Wann ist ein Rezept zuzahlungsfrei, auch wenn der Patient keine Zuzahlungsbefreiung hat?

Einige Medikamente sind besonders günstig (vom jeweiligen Pharmahersteller festgelegter Preis) (in diesem Falle 30 % oder mehr unter dem Festbetrag) und können dann durch die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen auf Zuzahlungsbefreiung gesetzt werden.

D.h. in diesem Fall muss der Patient trotz fehlender Befreiungskarte keine Zuzahlung in der Apotheke leisten.

Da die Festbeträge von den Krankenkassen festgelegt werden (d.h. den Preis für welchen Wirkstoff bei welcher Konzentration und bei welcher Packungsgröße) und die Medikamentenpreise vom jeweiligen Pharmahersteller bestimmt werden, kann dieses „Zusammenspiel“ oft variieren, z.B. kann ein Medikament Anfang des Jahres von der Zuzahlung befreit sein, Mitte des Jahres aber schon nicht mehr…und andersrum.

Der Apotheker hat auf dies keinen Einfluss, kann Ihnen aber gerne Auskunft geben, ob und wenn ja welches Medikament zum aktuellen Zeitpunkt für Ihren Wirkstoff von der Zuzahlung befreit ist.

(Bitte vergessen Sie nicht, dass zu diesen möglichen Zuzahlungsbefreiungen, immer noch die aktuellen Rabattverträge (Vertrag zwischen Krankenkasse und Pharmahersteller) berücksichtigt werden müssen, siehe blog zu diesem Thema).

Ihr Apotheker
Claus Biechele

Über den Autor

PharmDr. Claus Biechele

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