Wann wird man von der Rezeptzuzahlung befreit?
Die jährliche Eigenbeteiligung (Zuzahlungen bei Kassenrezepten) der Versicherten darf 2 Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt hierbei eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen.
Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch sog. Freibeträge. Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher müssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden.Entweder bei jedem Einkauf in der Apotheke
oder die Apotheke offeriert Ihnen jederzeit mit Ihrer Versichertennummer eine Auflistung Ihrer bis dato getätigten Zuzahlungen.
Deswegen werden in vielen Apotheken praktische Sammelquittungen angeboten. Fragen Sie danach!
Ist die Belastungsgrenze (siehe oben) dann erreicht, stellt Ihnen Ihre Krankenkasse eine Rezeptgebührenbefreiung aus, die Sie dann in der Arztpraxis oder in der Apotheke vorlegen können. Manche Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Zahlung des gesamten Eigenanteils am Jahresanfang an. Dann wird für den Rest des Jahres eine Befreiung ausgestellt. Fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse danach!
Dieses Verfahren ist sinnvoll bei geringem Einkommen und erwartet hohen Zuzahlungen. Befreiung für Kinder und Jugendliche. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von Zuzahlungen, allerdings nicht von den Mehrkosten, befreit.(siehe Dr. Biechele blog "Mehrkosten")
Ihr Apotheker
Claus Biechele


Kommentare (0)