Rezeptzuzahlung

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Was muss man denn eigentlich in der Apotheke für Arzneimittel beim Einreichen eines Kassenrezeptes bezahlen? Was ist denn die Rezeptgebühr?

 

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel beträgt die Zuzahlung (Rezeptgebühr) 10 Prozent des Verkaufs-Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. D.h. über 5 Euro und unter 50 Euro liegt die Rezeptgebühr bei 5 Euro, zwischen 50 und 100 Euro bei 10 % vom VK Preise des Arzneimittels und ab 100 Euro genau 10 Euro pauschal. Sollten die Kosten (Verkaufspreis) jedoch unter 5 Euro liegen, wird natürlich auch nur noch der tatsächliche VK-Preis gezahlt.

Wichtig zu erwähnen ist hier, dass der Apotheker dieses Geld nur für die Krankenkassen „eintreibt“. Der Apotheker selber hat nicht mal eine Bearbeitungsgebühr, sondern gibt das Geld 1 zu 1 an die Kassen weiter.

Einige Beispiele:

Ein Arzneimittel kostet 2,35 EUR – Zuzahlung: 2,35 EUR
Ein Arzneimittel kostet 28,- EUR – Zuzahlung: 5,– EUR
Ein Arzneimittel kostet 98,- EUR – Zuzahlung: 9,80 EUR
Ein Arzneimittel kostet 180,- EUR – Zuzahlung: 10,– EUR

Ihr Apotheker
Claus Biechele

Über den Autor

PharmDr. Claus Biechele

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