Gesundheitsgesetze

Wann wird man von der Rezeptzuzahlung befreit?

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Die jährliche Eigenbeteiligung (Zuzahlungen bei Kassenrezepten) der Versicherten darf 2 Prozent des Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen gilt hierbei eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen.

Zuzahlungsbefreiung Teil 2

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Versicherte leisten für Arzneimittel eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € des Apothekenabgabepreises. Es sind jedoch nicht mehr als die Kosten des jeweiligen Mittels zu entrichten.

Festlegung der Festbeträge

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Die sogenannten Festbeträge werden in zwei Schritten festgelegt:

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) setzt dann für jede vom GBA gebildete Festbetragskategorie einen Festbetrag fest. Gesetzliche Grundlage dieses Verfahrens ist § 35Abs. 1 und Abs. 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Kriterien zur Höhe des jeweiligen Festbetrages sind ebenfalls gesetzlich geregelt (§ 35 Abs. 5 SGB V).

 

Wie Sie sehen, haben Apotheker keine Einwirkung auf dieses Verfahren. Die Festbeträge ändern sich auch immer wieder, so dass es durchaus sein kann, dass ab und zu (doch selten, aber es kommt vor) bei zwei Besuchen oder Bestellungen in Ihrer Apotheke die Rezeptzuzahlungen variieren.

Ihr Apotheker
Claus Biechele

Zuzahlungsfreie Medikamente

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Wann ist ein Rezept zuzahlungsfrei, auch wenn der Patient keine Zuzahlungsbefreiung hat?

Einige Medikamente sind besonders günstig (vom jeweiligen Pharmahersteller festgelegter Preis) (in diesem Falle 30 % oder mehr unter dem Festbetrag) und können dann durch die Entscheidung der Spitzenverbände der Krankenkassen auf Zuzahlungsbefreiung gesetzt werden.

Rezeptzuzahlung

Geschrieben von PharmDr. Claus Biechele, Publiziert in Gesundheitsgesetze

Was muss man denn eigentlich in der Apotheke für Arzneimittel beim Einreichen eines Kassenrezeptes bezahlen? Was ist denn die Rezeptgebühr?

 

Für verschreibungspflichtige Arzneimittel beträgt die Zuzahlung (Rezeptgebühr) 10 Prozent des Verkaufs-Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. D.h. über 5 Euro und unter 50 Euro liegt die Rezeptgebühr bei 5 Euro, zwischen 50 und 100 Euro bei 10 % vom VK Preise des Arzneimittels und ab 100 Euro genau 10 Euro pauschal. Sollten die Kosten (Verkaufspreis) jedoch unter 5 Euro liegen, wird natürlich auch nur noch der tatsächliche VK-Preis gezahlt.

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